Aktuelles von Malz und Bier

Wussten Sie schon

warum man in bayerische Biergärten das Essen selbst mitbringen darf?

Bevor der Kühlschrank erfunden war, durfte Bier nur zwischen dem Hl. Michael (29.9.) und dem Hl. Georg (23.4.) gebraut werden. Doch den Münchener Brauern war das nicht genug, und sie lösten das Kühlproblem auf ihre Weise.

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Sie schlugen am Isarufer Stollen, in denen sie fortan ihr Bier lagerten. Kastanienbäume und heller Kiesel sorgten für weitere Kühlung und bildeten einen idealen Ort für Bierausschank und Brotzeit. Ein neues Ausflugsziel war geboren: Man ging "auf den Keller". Den Gastronomen in der Stadt schmeckte die neue Konkurrenz gar nicht – sie protestierten bei König Ludwig I. Der schlichtete den Zwist, indem er den Ausschank zwar erlaubte, den Verkauf von Essen jedoch verbot. Das sollte weiterhin den Gaststätten vorbehalten bleiben. Stattdessen wurde den Biergartenbesuchern erlaubt, ihr Essen selbst mitzubringen. Dieser wunderbare Brauch hat sich gehalten und wird in Bayern weiterhin leidenschaftlich gepflegt. Dafür braucht’s in Bayern nicht mal ein Gesetz!

Herbert Frankenhauser, Präsident "Deutsches Institut für reines Bier” und Bundestagsabgeordneter der CSU für München-Ost

geschrieben von dbb.de am 01.01.2006 um 09:05.


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