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Hallertauer Hopfen wird geschützt

„Hopfen aus der Hallertau" wird als geografische Angabe geschützt. Die Anerkennung verkündete die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel. Dadurch lässt sich der Hopfen aus dem größten Anbaugebiet der Welt besser vermarkten. 2003 hatte der Hopfenpflanzerverband Hallertau den Antrag bei der Kommission gestellt. Bereits 17 bayerische Spezialitäten werden als geografische Angaben geschützt, dazu gehören „Allgäuer Emmentaler" und „Nürnberger Bratwürste".

Dr. Johann Pichlmaier, der Vorsitzende des Verbandes deutscher Hopfenpflanzer in Wolnzach, begrüßte die Entscheidung Brüssels. "Es gab in der Vergangenheit immer wieder Beweise für Etikettenschwindel im internationalen Hopfengeschäft", sagte er. Nach Ansicht von Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner wird ein noch gezielteres Marketing und damit eine Verbesserung der Wertschöpfung erreicht. Derzeit werden rund 70 Prozent des Hallertauer Hopfens in über 100 Länder weltweit exportiert.

geschrieben von agrarzeitung.de am 08.05.2010 um 10:58.


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