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Europäischer Gerichtshof entscheidet zu Gunsten von Bavaria

Im langatmigen Handelszeichenkonflikt zwischen Bavaria und dem bayerischen Brauerbund entschied heute der Europäische Gerichtshof(EuGH) in Luxemburg, dass das im Jahr 1995 in Deutschland registrierte Handelszeichen von Bavaria vor der in 2001 in Europa registrierten geographischen Angabe (g.g.A.) "Bayerisches Bier" Vorrang hat. Der EuGH entschied, dass gemäss der europäischen Gesetzgebung das Datum des Inkrafttretens der Registrierung (2001) der g.g. A. "Bayerisches Bier, " und nicht das Datum der Beantragung (1994)entscheidend ist.

geschrieben am 24.12.2010 um 13:12.


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