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Niederländische Bavaria Brauerei erlangt juristischen Sieg

In seinem Urteil von vergangener Woche kam das Berufungsgericht von Turin zu dem Schluss, dass die zwischen 1971 und 1995 in Italien eingetragenen Bildmarken von Bavaria alle rechtsgültig registriert wurden und ihre Nutzung in Italien durch Bavaria für ihr niederländisches Bier trotz der Registrierung der geschützten geografischen Angabe ("g.g.A.") "Bayerisches Bier" im Jahr 2011 weiterhin gestattet ist. Das Gericht entschied, dass die Handelsmarken der Bavaria Vorrang vor der g.g.A haben, dass sie nach Treu und Glauben registriert wurden und hinsichtlich ihres Erscheinungsbildes und ihrer Nutzung weder von Unwirksamkeitsgründen oder Verwirkung betroffen noch irreführend für die italienischen Verbraucher seien. Die Registrierung der g.g.A "Bayerisches Bier" stellte nach Ansicht der Richter somit kein Hindernis für den weiteren Verkauf des Bavaria-Biers aus Holland in Italien dar

geschrieben am 05.03.2011 um 12:42.


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