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Bierbrauer müssen Werbung einschränken

Brauereien dürfen bei Bier nicht mit angeblich gesundheitsfördernden Wirkungen werben. Das hat das Landgericht Berlin in einem Urteil entschieden. Die Richter gaben einer Klage von Verbraucherzentralen gegen den Deutschen Brauer-Bund statt, berichtet LZ-Net. Demnach wurde dem Brauer-Bund unter anderem untersagt, eine schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben sowie auf Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen. Dies sei nicht mit einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel vereinbar (Az.: 16 O 259/10 vom 10. Mai 2011).

geschrieben von agrarzeitung.de am 03.08.2011 um 17:07.


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