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Bayerisches Bier durch den Europäischen Gerichtshof als Marke geschützt

Am vergangenen Donnerstag gab der Europäische Gerichtshof in Luxemburg der Klage des Bayerischen Brauerbunds gegen die holländische Bavaria Brauerei statt. Die Bezeichnung "Bayerisches Bier" sei genauso geschützt wie französischer Champagner, Nürnberger Bratwürste und Südtiroler Speck. Nur Bier, das wirklich im Freistaat Bayern gebraut wird, darf sich auch bayerisches Bier nennen.

geschrieben am 03.07.2009 um 06:28.


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