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Bayerischer Brauerbund begrüßt Initiative zur Senkung der Biersteuer

Das bayerische Kabinett hat auf Vorschlag von Staatsminister Georg Fahrenschon den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz kleiner, unabhängiger Brauereien beschlossen. Mit dem Gesetz sollen diejenigen ermäßigten Biersteuersätze für kleine Brauereien wieder hergestellt werden, wie sie bis 2003 galten.

Der Bayerische Brauerbund, Interessenvertretung der knapp 630 bayerischen Brauereien, begrüßt diese Initiative ausdrücklich. Das mittelständische bayerische Braugewerbe sieht sich derzeit einem enormen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Die scharfe Konkurrenzsituation und die zu beobachtende Konzentration im Einzelhandel machen dringend nötige Preisanpassungen seit Jahren kaum möglich. Steigenden Kosten, z.B. beim Personal oder beim Energieeinsatz, haben die Unternehmen nichts mehr entgegenzusetzen, weil die Rationalisierungsreserven in den zumeist handwerklich arbeitenden mittelständischen Betrieben weitestgehend ausgeschöpft sind.

Die Biersteuer als Verbrauchsteuer trifft die Brauereien unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Erfolg, stellt für sie also Kosten dar. Die durch den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung angestrebte Reduzierung der Biersteuerbelastung kleinerer Brauereien stärkt deshalb deren Wettbewerbsfähigkeit. Sie ist ein wichtiger Beitrag, ihren Verbleib im Markt und damit die einzigartige Vielfalt des bayerischen Braugewerbes zu erhalten. Die Umsetzung des Gesetzentwurfes würde für Brauereien mit bis zu 5.000 hl Jahresausstoß eine Biersteuerersparnis von knapp 11% bedeuten. Aufgrund der Systematik der Steuer sinkt die prozentuale Ersparnis dann mit steigender Brauereigröße. Je nach produzierter Biermenge könnten mittelständische Unternehmen durch die Initiative der bayerischen Staatsregierung bis zu etwa 50.000 € Biersteuer jährlich sparen.

Derzeit produzieren 870 der bestehenden 1319 deutschen Brauereien jährlich bis zu 5.000 hl Bier. Dies entspricht 2/3 aller deutschen Braustätten. Weitere 373 produzieren bis zu 200.000 hl, würden also von der bayerischen Gesetzesinitiative ebenfalls profitieren. Insgesamt dürften im Falle eins Erfolges diese Initiative also 94% aller deutschen Brauereien auf eine Ermäßigung ihrer Biersteuerlast hoffen. Gemeinsam produzieren diese mittelständischen Unternehmen rund ein Viertel des gesamten deutschen Gerstensaftes.

Hintergrund: Wissenswertes zur Biersteuer
Die Biersteuer fließt den Bundesländern zu. 2008 konnte der Freistaat Bayern so immerhin knapp 160 Mio Euro Biersteuereinnahmen erzielen. Das deutsche Biersteuerrecht kennt die sogenannte "Biersteuermengenstaffel", eine Staffelung der Steuersätze in Abhängigkeit von der Brauereigröße. Kleine Brauereien zahlen dieser Staffel zufolge einen niedrigeren Steuersatz je Hektoliter als große Unternehmen. Durch diese Staffel können kleine Brauereien zumindest einen Teil der Kostennachteile ausgleichen, die sie größenbedingt gegenüber ihrer ausstoßstärkeren Konkurrenz haben. Diese Staffel hat in Bayern ihren Ursprung in einem Gesetz vom 10. Dezember 1889, mit dem erstmals die damals noch auf den Malzeinsatz erhobene Steuer nach Brauereigröße gestaffelt wurde.

Die Staffel beginnt heute bei einem Jahresausstoß von 5.000 hl. Die Steuer beträgt bis zu diesem Ausstoß derzeit 56% des Biersteuerregelsatzes. Vor der Änderung des Biersteuerrechts 2003, die durch die Initiative der Staatsregierung jetzt zurückgenommen werden soll, zahlten kleine Brauereien nur 50% des Regelsatzes. Die Biersteuer wurde für sie also im Zuge einer Initiative der damaligen Ministerpräsidenten Koch (Hessen) und Steinbrück (NRW) zum Subventionsabbau um 12% erhöht. Die Erhöhung betraf seinerzeit ausschließlich den brauwirtschaftlichen Mittelstand, nicht indes die großen Unternehmen der Branche, weshalb die Verbände der Brauwirtschaft sie von vornherein als mittelstandsfeindlich und für die kleinen Brauereien Existenz gefährdend zurückgewiesen haben.

Der Steuersatz je Hektoliter (100 Liter) steigt der Staffel zufolge in Schritten von 1.000 Hektolitern (hl) Jahresausstoß kontinuierlich an, ehe die Steuer bei 200.000 hl den vollen Satz erreicht. Dieser volle Steuersatz, der "Biersteuerregelsatz", beträgt aktuell 0,787 € je Hektoliter und "Grad Plato", was Prozent Stammwürze entspricht. Die Stammwürze bezeichnet den Anteil löslicher Bestandteile in der Würze vor deren Vergärung, also im Wesentlichen Malzzucker. Nach der Vergärung entspricht der Alkoholgehalt des fertigen Bieres etwa 40% des vorherigen Stammwürzegehalts. Ein Hektoliter "Helles", "Weißbier" oder "Pils" mit 11% "Stammwürze" wird derzeit mit 11 X 0,787 € = 8,66 € Biersteuer belastet. Das entspricht 0,87 € je Kasten (10 Liter) oder 8,66 ct je Maß.

Oktoberfestbier ist mit 13% Stammwürze höher besteuert: Auf dem Wiesnbier lasten aktuell 13 X 0,787 € = 10,23 € Biersteuer je Hektoliter, was 10,23 ct je Maß bedeutet. Pro Maß nicht viel, aber bei rund 6 Mio. Maß Oktoberfestbier, die allein auf der Wiesn abgesetzt werden, immerhin 613. 800 € für den Freistaat. Allerdings braucht der Wiesnbesucher nicht darauf zu hoffen, dass die Wiesnmaß durch die Initiative der Staatsregierung billiger wird: Aufgrund ihrer Größe fallen die Münchner Brauereien nicht unter diejenigen Betriebe, die von der "Biersteuermengenstaffel" profitieren. Für sie bleibt es also auch im Falle des Erfolgs der Initiative der Staatsregierung bei der bisherigen Biersteuer.

geschrieben von Bayerischer Brauerbund / about drinks am 24.09.2009 um 06:49.


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