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Actris Squeeze-Out

Die Actris Beteiligungs GmbH & Co. KG, Walldorf, hat gegenüber dem Vorstand der Actris AG mit Schreiben vom 24. Februar 2010 unter Berufung darauf, dass ihr ca. 98,25% des Grundkapitals der Actris AG gehören, verlangt, unverzüglich eine Hauptversammlung der Actris AG einzuberufen.

Auf dieser Hauptversammlung soll gemäß § 327 a ff. AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG beschlossen werden.
(Ad hoc vom 24.02.2010)



geschrieben am 25.02.2010 um 13:19.


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