Bier & Malz
§14 Regeln für das Verfahren der Schiedsstelle
(1) § 12 gilt für das Verfahren der Schiedsstelle entsprechend. Ein Mitglied der Schiedsstelle kann wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn einer der Fälle der §§ 41, 42 ZPO vorliegt.
(2) Die Beisitzer der Schiedsstelle erhalten ein angemessenes Sitzungsgeld, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung des Kölner Brauerei-Verbands festgesetzt wird. Der Vorsitzende der Schiedsstelle erhält eine oder mehrere 20/10-Gebühren unter entsprechender Anwendung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, und zwar auf der Grundlage eines von der Schiedsstelle festzusetzenden, angemessenen Streitwerts.
(3) Im Spruch der Schiedsstelle ist außer der Entscheidung zur Sache die Zahlung der Kosten und Auslagen festzulegen und zu bestimmen, welcher Partei die Zahlung obliegt oder in welchem Verhältnis Kosten und Auslagen zu verteilen sind. (4) Für die Hinterlegung des Schiedsspruchs und für sonstige Maßnahmen, für die die Mitwirkung eines ordentlichen Gerichts erforderlich ist, ist das Landgericht Köln ausschließlich zuständig.
(5) Im übrigen finden auf das Verfahren der Schiedsstelle die Vorschriften des Zehnten Buches der Zivilprozeßordnung Anwendung.
§15 Wahlrecht
(1) Der Vorstand kann statt der Verweisung an die Schiedsstelle die ordentlichen Gerichte anrufen. Das betroffene Mitglied hat die Wahl zwischen der Entscheidung durch den Vorstand bzw. die Schiedsstelle oder durch die ordentlichen Gerichte.
(2) Lehnt das betroffene Mitglied die Entscheidung des Falles durch den Vorstand bzw. die Schiedsstelle ab, so hat es dies dem Vorstand des Kölner Brauerei-Verbands innerhalb eines Monats seit Zustellung der Mitteilung der Verfahrenseinleitung schriftlich mitzuteilen.
(3) Im Falle der Wahl der ordentlichen Gerichte ist das Landgericht Köln ausschließlich zuständig. Andernfalls bleibt es bei der Zuständigkeit der Schiedsstelle, deren Spruch endgültig ist und die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils hat.
§16 Gerichtsstand
Soweit für Streitigkeiten aus diesen Wettbewerbsregeln nicht die Schiedsstelle zuständig ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für die Streitigkeiten aus diesen Wettbewerbsregeln das Landgericht Köln.
siehe auch: Kölsch-Konvention (Teil 1)
17.05.12 - Im Weinland Italien entwickelt sich auf dem Biermarkt ein neuer Trend - seit einigen Jahren entstehen mehr und mehr kleine Qualitätsbrauereien, die die Braukunst wieder als Handwerk entdecken. Eine junge Generation Brauer mit Leidenschaft und Phantasie versucht mit kleinen lokalen Brauereien gegen die Kolonialisierung durch die deutsche Bierkultur anzutreten. Die Mikro-Hersteller machen ihr Bier all'italiana, indem sie lokale Zutaten verwenden wie Kastanien, Dinkel und mediterrane Kräuter. Bei Amarcord setzt man zum Beispiel saure Wildkirschen und -pflaumen zu. Mittlerweile werden einige der Biere bis in die USA und Südamerika exporiert. [mehr]
17.05.12 - Die Getreideexporte aus der Ukraine und Russland zeigen eine uneinheitliche Tendenz. Während Russland zuletzt mehr Ware ausführte, verzeichnet die Ukraine Rückgänge. Russland hat im April insgesamt 2 Mio. t Getreide exportiert und damit 0,4 Mio. t mehr als im Vormonat März. In der Ukraine hingegen gingen die Ausfuhren im April um 0,7 Mio. t gegenüber März zurück auf 2 Mio. t, berichtet das französische Analystenhaus Agritel. Während Russland hauptsächlich Weizen ins Ausland lieferte, hat die Ukraine in den vergangenen sechs Monaten überwiegend Mais verladen. [mehr]
16.05.12 - Seit 2011 arbeitet die Ganter Brauerei daran sich vollständig zu einer Öko-Brauerei mit mit keinen Emissionen zu entwickeln. Unterstützt wird die Brauerei dabei durch das Fraunhofer ISE. Ein Jahr nach Abschluss einiger Modernisierungsmaßnahmen können bereits deutliche ökologische wie ökonomische Effekte nachgewiesen werden. Nächste schritte sind neben der Einspeisung der Prozess-Wärme in ein Nahwärmenetz Überlegungen ein Blockheizkraftwerk und Geothermie über die eigenen Tiefbrunnen. Auch die Solaranlagen auf den Gebäuden sollen erweitert werden. Mittelfristiges Ziel ist es ein Mini-Campus zu erschaffen: das Ganter-Areal zum Arbeiten, Lernen, Wohnen und Leben. [mehr]